Barrierefreiheit bei Websites

Ab 28. Juni 2025: Neues Barrierefreiheitsgesetz für digitale Dienste

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft viele Unternehmen mit digitalen Angeboten – von Websites über Buchungssysteme bis hin zu Webshops.

Was heißt das für Sie?
Wenn Ihre Website neue Funktionen bekommt, grundlegend überarbeitet wird oder Sie digitale Services wie Buchungen, Zahlungen oder Informationen online anbieten, muss sie künftig barrierefrei sein.

Warum Barrierefreiheit wichtig ist:
Websites sollen für alle Menschen zugänglich sein – auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Das verbessert die Bedienbarkeit für alle Nutzer:innen und stärkt Ihr Image, Ihre Reichweite und Ihre Conversion.

Wir unterstützen Sie dabei:

  • Optimale Kontraste & Lesbarkeit

  • Verständliche Navigation

  • Sinnvolle Struktur für Screenreader

  • Alternativtexte für Bilder
    … und vieles mehr

Unser Angebot:
Wir prüfen Ihre Website auf Barrierefreiheit und zeigen konkrete Optimierungsmöglichkeiten. Für neue Projekte setzen wir die gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich um.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich und helfen Ihnen, rechtzeitig fit für die neuen Anforderungen zu werden!